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SteuerrechtBei unternehmerischen Aktivitäten in der Golfregion sollten die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen nicht unbedachtet bleiben. Einzelne Staaten bieten ausländischen Investoren umfangreiche Steueranreize, so erheben beispielsweise die Emirate weder Körperschafts- noch Einkommenssteuern. Betriebsstätteneinkünfte eines ausländischen Unternehmens bleiben somit in Dubai und den anderen Emiraten steuerfrei.Viele Investoren nutzen daher die Emirate als zentralen (Holding-)Standort für alle Aktivitäten in der arabischen und asiatischen Region sowie dem indischen Subkontinent oder den ehemaligen GUS-Staaten. Berücksichtigt werden müssen dabei aus der Sicht eines deutschen Investors aber immer auch die zwischenstaatlichen Regelungen (Doppelbesteuerungsabkommen) oder die Einschränkungen des nationalen deutschen Gesetzgebers (Dt. Außensteuergesetz, Verrechnungspreisproblematik). |
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