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HandelsvertreterA) Handelsvertreter – Qualifizierung/Vermittlung und VertragsgestaltungAusländische Unternehmen haben häufig das Problem, neue Kontakte zu potentiellen Geschäftspartnern in der Golfregion ohne eine lokale Präsenz nicht knüpfen bzw. bestehende Kontakte nicht überprüfen zu können. Weiterführende Gespräche können ohne erheblichen Zeit- und Kostenaufwand nicht durchführen werden. Daher qualifizieren wir im Auftrag unserer Mandanten vor Ort eine vorab bestimmte Anzahl von potentiellen Partnern in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder anderen Golfstaaten. Ziel unserer Tätigkeit ist es dabei, Partner zu finden, die aufgrund ihrer Marktstellung in der Lage sind, mit dem ausländischen Unternehmen gemeinsam die Produkte oder Dienstleistungen in den Markt einzuführen und zu vertreiben, sowie deren Kooperationsbereitschaft mit dem ausländischen Unternehmen im persönlichen Gespräch zu überprüfen. B) Erstellung, Prüfung und Registrierung von Handelsvertreterverträgen –
Die Einschaltung eines lokalen Handelsvertreters ist im Gegensatz zu einer Unternehmensgründung vor Ort vergleichsweise kostengünstig und wird daher von ausländischen Unternehmen häufig als Markteinstiegsalternative gewählt. Ist ein geeigneter Partner in den Emiraten gefunden, rückt die Abfassung der vertraglichen Vereinbarung im Vordergrund. Das lokale Recht unterscheidet sich dabei gravierend von vergleichbaren Regelungen in Europa. Insbesondere im Hinblick auf die behördliche Registrierung, Kündigungsmöglichkeiten, Schadensersatz- und Abfindungsansprüchen ist die anwalterische Prüfung der Vertragsunterlagen obligatorisch. Vor einer übereilten und ungeprüften vertraglichen Bindung an einen lokalen Geschäftspartner kann im Hinblick auf die weitreichenden rechtlichen Konsequenzen nur gewarnt werden. |
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